Beckum, den 25.04.2020

Liebe Eltern der Martinschule,

heute richte ich noch einmal meinen persönlichen Gruß und Dank an Sie. In den vergangenen Wochen haben Sie mit vielen Herausforderungen, sowohl im eigenen beruflichen Umfeld, als auch im familiären Bereich zu tun gehabt. An manchen Tagen war dies wahrscheinlich eine enorme Belastung für Sie und das ganze Team der Martinschule möchte Ihnen auf diesem Wege noch einmal sagen, dass Sie es großartig gemacht haben!

Wie Sie alle sicherlich mitbekommen haben, wird am Montag, den 04. Mai 2020 der „Unterricht“ für die 4. Klassen langsam wieder aufgenommen. Wie dies ganz genau ablaufen wird, welche Maßnahmen noch zu ergreifen und welche Hygienevorschriften zu bedenken sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig mitgeteilt werden. Spätestens am Donnerstag, den 30.04.2020 erhalten Sie dazu noch einmal detaillierte Informationen, die Sie dann auch auf der Homepage der Martinschule nachlesen können. Wichtig ist für Sie, dass die Kinder maximal 4 Stunden in der Schule sein werden, die Klassen in kleinere Lerngruppen eingeteilt werden müssen, um die Mindestabstände in den Klassen von 1,5m einhalten zu können und es nicht wie gewohnt im Anschluss an den Unterricht die OGS geben wird. Wie es dann in der 2. Schulwoche (vom 11.05. bis 15.05.2020) weitergehen wird, kann heute ebenfalls noch nicht verbindlich mitgeteilt werden. Bitte rechnen Sie aber damit, dass es bis zum Ende des Schuljahres immer wieder „Unterrichtszeiten“ in der Schule, aber auch Lernzeiten mit Arbeitsplänen wie bisher für Zuhause geben wird.

Nach wie vor bleibt es bei der Notbetreuung. Allerdings erreichte uns gestern Abend spät die folgende Nachricht vom Ministerium:
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.“
Sofern Sie von dieser Erweiterung der Notfallbetreuung Gebrauch machen möchten, weil Sie Ihr Kind nicht anderweitig unterbringen können, möchte ich Sie bitten, umgehend mit der Klassenlehrerin Kontakt aufzunehmen und mitzuteilen, an welchen Wochentagen und wie lange Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten. Zudem bitte ich Sie auch mit anzugeben, ob Sie ein Mittagessen für Ihr Kind wünschen, damit Frau Borghoff sich darum kümmern kann.
Ein entsprechendes neues Formular dazu finden Sie sowohl in der Anlage zu dieser Mail als auch auf unserer Homepage. Bringen Sie dies bitte so zeitnah wie möglich mit in die Schule!

An den Wochenenden gibt es ab sofort keine Notbetreuung mehr! Diese Regelung gilt auch für Feiertage!

Formular für die Notbetreuung

Eine abschließende Ergänzung möchte ich noch in Bezug auf die Mund-Nase-Bedeckung (Maske) machen. Wir möchten die Kinder aus den 4. Klassen, die in der Woche vom 04.05. bis 08.05.2020 mit dem „Unterricht“ wieder starten, darum bitten, mit dem Betreten des Schulhofes eine Maske zu tragen, diese auch auf dem Weg zur Klasse und auch auf dem Weg zur Toilette aufgesetzt zu lassen. Die Regelung der Mund-Nase-Bedeckung gilt ab dem kommenden Montag (27.04.2020) auch für alle Buskinder! Wir möchten Sie rechtzeitig darüber informieren, damit Sie genug Zeit haben, um sich um eine entsprechende Maske zu kümmern. Während der „Unterrichtszeit“ kann die Maske dann (seitlich angefasst) unter das Kinn gezogen und erst bei Bedarf wieder aufgesetzt werden.
Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie hilfreich waren und Sie sich in diesen sehr besonderen Wochen stets von uns gut informiert und begleitet gefühlt haben.

Für das bevorstehende Wochenende wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern eine wunderschöne entspannte und sonnige Zeit und grüße Sie alle sehr herzlich!

Für das Team der Martinschule

Karin Schierbrock-Tholema

 

 

 

 

Erweiterung der Notbetreuung für Alleinerziehende und Informationen für den voraussichtlichen Schulbeginn am 4. Mai (4. Klassen)