Beckum, den 23.04.2021
Liebe Eltern der Martinschule,
ich möchte Sie heute darüber informieren, dass „das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz)“ (Zitat aus der SchulMail von Herrn Richter vom 22.04.2021; die SchulMail können Sie unter folgendem Link lesen: Bitte hier klicken) ab Freitag, den 23.04.2021 in Kraft tritt. Das Gesetz besagt, dass eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ greift, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.
„Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. (…) Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.“ (Zitat aus der SchulMail von Herrn Richter vom 22.04.2021)
Eine Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Da die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Warendorf seit 3 Tagen über 165 liegt, hat der Landrat verfügt, dass die Schulen ab Montag (26.04.2021) in den Distanzunterricht wechseln müssen. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen nach der entsprechenden Feststellung vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in den Wechselunterricht zurück. Sobald dies wieder möglich ist, werde ich Sie über einen Elternbrief entsprechend informieren.
Wir wurden vom Ministerium schon vorsorglich darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich neue Testverfahren an den Grundschulen geben wird (die Testverfahren sollen möglichst alters- und kindgerecht sein), „welches zwingend mit einem Unterrichtsmodell verknüpft werden muss, das einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht vorsieht.“ (Zitat aus der SchulMail von Herrn Richter vom 22.04.2021). Die Informationen zu den vom Ministerium ausgewählten Tests liegen uns zurzeit aber noch nicht vor. Die Einführung des neuen Testverfahrens erfordert somit einen täglichen Wechsel der Gruppen A und B.
Die folgende Zeitplanung müssen Sie also immer im 2-Wochen-Rhythmus betrachten:
Gruppe A hat Montag – Mittwoch – Freitag – Dienstag – Donnerstag Unterricht
Gruppe B hat Dienstag – Donnerstag – Montag – Mittwoch und Freitag Unterricht
Ab wann dieser tägliche Wechsel beginnt hängt somit vom Infektionsgeschehen und der Verfügbarkeit der neuen Tests ab.
Die Notbetreuung kann Ihnen nach wie vor angeboten werden. Vorliegende Anmeldungen bleiben vorerst bestehen (bis wir ein neues Formular erhalten). Allerdings werden sich für Sie als Eltern durch den kompletten Distanzunterricht in der kommenden Woche (und durch den sich anschließenden täglichen Wechselunterricht) vielleicht andere Betreuungsbedarfe ergeben, sodass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden zu können.
Wir bedauern sehr, dass wir Ihre Kinder nur in dieser Schulwoche in der Schule unterrichten konnten und benachrichtigen Sie über die Klassenlehrerinnen, wann die entsprechenden Videokonferenzen in der kommenden Woche stattfinden.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Für das Team der Martinschule und der OGS
Karin Schierbrock – Tholema