Beckum, 15.04.2021

Liebe Eltern der Martinschule,

nach einer Woche im Distanzlernen gibt die Regierung wieder grünes Licht für den Wechselunterricht in den Schulen. Dazu werden die Kinder der Klasse wieder in die alten Gruppen A und B eingeteilt und kommen an zwei bzw. drei aufeinanderfolgenden Tagen zur Schule. Der Stundenplan bleibt, so wie vor den Osterferien, erst einmal bis Ende April bestehen. Die Kinder der Klassen 3 & 4 haben montags und freitags 6 Stunden, alle anderen haben täglich 4 Stunden. An den Distanztagen arbeiten die Kinder zu Hause an ihren Wochenplänen. Weiterhin besteht für Sie als Eltern die Möglichkeit, Ihr Kind für die Notbetreuung anzumelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular für neue Anmeldungen finden Sie hier: Anlage zur Anmeldung Betreuung ab dem 12.04.2021

Damit Sie mehr Planungssicherheit bekommen, haben wir den Wechselunterricht bis zu den Sommerferien terminlich für jede Gruppe geplant. Dieser Plan besteht so lange, bis wir andere Vorgaben bekommen.

Im Folgenden können Sie die Termine für die Gruppen entnehmen:


Wie Sie in den letzten Tagen aus den Medien vernommen haben, gilt seit dem 12.04.2021 die neue Corona-Betreuungsverordnung in NRW: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur. In dieser Verordnung ist die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und allen in Schule tätigen Personen festgeschrieben. So gilt (Zitat aus der CoronaBetrVO vom 12.04.2021):

„(2a) An schulischen Nutzungen gemäß Absatz 2 einschließlich der Betreuungsangebote gemäß Absatz 10 und Absatz 11 dürfen nur Personen teilnehmen, die
1. an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest nach Absatz 2b mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder
2. zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäne verordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356) über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben.“

„In der gesamten Landesverwaltung“ (Zitat aus der SchulMail vom 14.04.2021 – siehe hier) und somit auch bei uns an der Schule, kommen die Selbsttests „Clinitest“ (Siemens Healthineers) zum Einsatz, bei dem aus beiden Nasenlöchern Proben entnommen werden.
Für Sie als Eltern ist es sicherlich wichtig zu wissen, wie die Selbsttestungen der Kinder ablaufen.
Die Kinder werden immer an ihrem ersten Tag des Präsenzunterrichtes getestet – d.h. wenn sie den ersten Tag wieder in der Schule sind. Die Kinder in der Notbetreuung werden 2x in der Woche getestet – einmal in der Klasse und einmal in der Notbetreuung.
An den Testtagen desinfizieren sich die Kinder vor der Testung gründlich die Hände (die Fenster sind während der Testung geöffnet) und dann entnehmen die Kinder selbstständig die Proben aus der Nase. Die Lehrerinnen und Lehrer bzw. das pädagogische Personal beaufsichtigen die Entnahme (sie führen die Tests nicht an den Kindern durch) und sammeln die verdeckt beschrifteten Testkassetten mit Schutzhandschuhen an einem nicht einsehbaren Ort. Nach 15 Minuten werden die Tests ausschließlich durch die Klassenlehrerin oder das pädagogische Personal ausgewertet. Die Testungen werden beim ersten Mal vielleicht noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, jedoch können wir aus den Erfahrungen der Notbetreuung sagen, dass es danach schneller und routinierter geht.
Eine wichtige Frage, die viele Eltern beschäftigt ist, wie wir damit umgehen, wenn ein Testergebnis „positiv“ ist. Niemand – weder die Klassenlehrerin noch das pädagogische Personal – teilt dem Kind eine „Diagnose“ mit! Es wird den Kindern lediglich erklärt, dass bei der Testung eine 2. Linie sichtbar geworden ist und nun ein PCR-Test beim Hausarzt oder beim Kinderarzt durchgeführt werden muss, um ein verlässliches Ergebnis zu haben.
Alle Klassenlehrerinnen und pädagogischen Mitarbeiter*Innen gehen behutsam und sehr sensibel mit dieser Situation um. Wir werden mit allen Kindern vor jeder Testung noch einmal besprechen, dass ein positives Testergebnis noch nicht bedeutet, dass jemand sich mit dem Coronavirus infiziert hat, sondern es bedeutet, dass das Ergebnis des Selbsttests erneut geprüft werden muss.
In solch einer Situation werden wir besonders behutsam vorgehen und das eventuell „positiv“ getestete Kind so schnell wie möglich aus der Lerngruppe nehmen. Wir sprechen vor dem Klassenraum in Ruhe und allein mit dem Kind und erklären das weitere Vorgehen. Das entsprechende Kind wird von der Klassenlehrerin (die das Kind am besten kennt), begleitet und in einen geschützten Raum gebracht. Im Anschluss werden Sie als Erziehungsberechtigte umgehend benachrichtigt, damit beim Haus- oder Kinderarzt ein PCR-Test gemacht werden kann. Bis zur Abholung ist das Kind zu keiner Zeit allein, sondern es wird betreut. In dieser Zeit wird versucht, dem Kind aufkommende Fragen zu beantworten und über die Situation zu sprechen und das Kind zu beruhigen.

Informationen zum Selbsttest finden Sie hier oder melden Sie sich bei Rückfragen bitte bei der Klassenlehrerin.

Gemäß der neuen Corona-Betreuungsverordnung kann ein Kind, welches sich nicht in der Schule testen lässt bzw. welches kein offizielles Testergebnis (< 48 Std.) vorlegen kann, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Zitat aus der SchulMail vom 14.04.2021:

„Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus. (…)
Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.“

Uns allen ist daran gelegen, dass Ihre Kinder wieder regelmäßig in die Schule kommen können und wir mit ihren Kindern zumindest in kleinen Gruppen im Wechselunterricht arbeiten dürfen. Dazu haben aber nicht nur die bekannten „A H A + L – Regeln“ weiterhin Bestand (Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Maske richtig tragen + regelmäßiges Lüften), sondern ab jetzt auch die Pflicht zur Testung. Nur so können wir alle einen Beitrag dazu leisten, dass alle vor Ort anwesenden Personen gesund bleiben.

Wir alle – das Team der Martinschule und alle Mitarbeite*Innen der OGS – freuen uns auf das Wiedersehen mit Ihren Kindern in der kommenden Woche ☺ und hoffen auf Ihr Verständnis, dass die getroffenen Maßnahmen Vorgaben des Ministeriums sind und dem Schutze aller an Schule beteiligten Personen dienen.

Lassen Sie uns gemeinsam diese letzte Etappe bis zu den Sommerferien mit Zuversicht und gutem Willen beginnen, damit alle gesund durch die kommenden Wochen kommen können!

Mit herzlichen Grüßen,

Karin Schierbrock – Tholema

 

 

 

 

 

 

Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, 19. April 2021